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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

 

(1) Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Madame Zuckerfee. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Madame Zuckerfee, die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen.

(2) Madame Zuckerfee bietet eine Dienstleistung für Kindergeburtstage, Feste, Veranstaltungen, Partys, Firmenevents und Hochzeiten an Die Aufsichtspflicht für die Kinder bei diesen Veranstaltungen liegt während der gesamten Veranstaltungsdauer bei den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten der Kinder bzw. beim Kunden. Madame Zuckerfee übernimmt keine Verantwortung dafür, wenn Kinder den Aktionsbereich bzw. das Veranstaltungsgelände verlassen. Weiter übernimmt Madame Zuckerfee keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Festgelände.

(3) Madame Zuckerfee ist darin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

 

2. Leistungsumfang Madame Zuckerfee

(1) Die von Madame Zuckerfee zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

(2) Sofern Madame Zuckerfee an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Madame Zuckerfee, den Dienstberechtigten rechtzeitig vorher darüber zu informieren.

 

3. Pflichten des Kunden

 (1) Der Kunde weist die Besucher der Veranstaltung in angemessener Form darauf hin, dass es sich bei der Dienstleistung um ein Angebot für die jeweilige Festvität handelt. Insbesondere bei Kindergeburtstagen und Kinderfesten weisen wir darauf hin, dass die Aufsichtspflicht während der gesamten Veranstaltung bei den Eltern/Erziehungsberechtigten liegt.

(2) Der Kunde stellt Madame Zuckerfee den für die Durchführung des Events erforderlichen Rahmen zur Verfügung. Hierunter fallen insbesondere Aktionsflächen, Räume und Stromanschluss. Einzelheiten sind im Angebot bzw. Auftrag geregelt.

(3) Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden.

(4) Der Kunde hat die von Madame Zuckerfee in Rechnung gestellten Leistungen am Veranstaltungstag bar zu zahlen. Die Höhe der Leistungsvergütung ergibt sich aus dem Auftrag, den der Kunde Madame Zuckerfee erteilt hat.

Andere Zahlungsvereinbarungen werden im Dienstleitungsvertrag gesondert vereinbart.

 

4. Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

(1) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Madamae Zuckerfee unverzüglich über den Rücktritt zu informieren.

(2) Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Madame Zuckerfee nicht zu verantworten hat, stellt Madame Zuckerfee Stornogebühren in Rechnung, weil für den vorgesehenen Termin u.U. andere Aufträge abgelehnt wurden.

Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von:

  • bis zu 6 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 30% der Auftragssumme

  • bis zu 3 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 60 % der Auftragssumme

  • bis 10 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 75 % der Auftragssumme

Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 10 Tagen vor dem  geplanten  Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig.

Sollte Madame Zuckerfee für den vom Kunden abgesagten Termin einen neuen Auftrag eines anderen Kunden erhalten, wird Madame Zuckerfee die anfallenden Stornogebühren entsprechend reduzieren.

Verpflichtet Madame Zuckerfee im Auftrag des Kunden für dessen Veranstaltung Drittanbieter  (z.B. Aktionskünstler, Musiker, Clowns, Zauberer, Kinderschminken) gelten besondere Stornogebühren, die im Angebot schriftlich niedergeschrieben sind und mit der Auftragserteilung durch den Kunden akzeptiert werden.

 

5. Absagen aufgrund höherer Gewalt

Wird eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt (Naturkatastrophen, Unwetter, Streik, etc.) entfallen die Stornogebühren.

 

6. Geheimhaltung von Geschäftsgeheimnissen

Madame Zuckerfee verpflichtet sich, über sämtliche Geschäftsgeheimnisse des Kunden Dritten gegenüber während und nach dem Vertragsverhältnis Stillschweigen zu bewahren.

 

7. Nachweise

Madame Zuckerfee bestätigt, über sämtliche zur Erbringung der Dienste erforderlichen behördlichen Genehmigungen zu verfügen und sämtliche anderweitige Voraussetzungen zur Leistungserbringung, zu erfüllen.

 

8. Pflichtverletzungen

Für Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

 

9. Sonstige Bestimmungen

(1) Es gilt das Schriftlichkeitsgebot. Daher haben sämtliche den Vertrag und seine Erfüllung betreffenden Erklärungen schriftlich zu erfolgen; mündliche Nebenabreden bestehen nicht,  es sei denn, sie wurden von beiden Parteien schriftlich bestätigt. Ausnahmen vom Schriftformerfordernis  sind nur durch schriftliche Vereinbarungen zulässig.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen von dieser Teilunwirksamkeit unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt durch die ihr wirtschaftlich am nächsten kommende Regelung.

(3) Gerichtsstand ist Landshut

 

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